Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare und Workshops

AGB

1. Gewaltdelikte: 

Sie versicheren, daß in Ihrem Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch kein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen sie anhängig ist, wenn sie im Bereich der Selbstverteidigung Wushu T.A.O.S eintreten und/oder Seminare besuchen.


2. Zahlungen Seminare/Schulungen/Auszeiten: 

Die Zahlungen für Seminare und/oder ausgelagerte Schulungen und Auszeiten sind spätestens 10 Tage vor Terminbeginn zu begleichen, auf das benannte Konte im Anmeldeformular und/oder Rechnungsformular welches bei Anmeldungen über den Kontakt, versendet wird. Sollten Seminare extern ausgelagert sein und die Zahlungen im dortigen Veranstaltungsort zu begleichen sind, wird darüber informiert wie zu verfahren ist. Außnahme bei kurzfristigen Anmeldungen (4 Tage vor Termin) ist eine direkt vor Ort Bahrzahlung, wenn dieses so abgeklärt ist. Dieses entspricht meist wenn die Anmeldungen über den Externen-Veranstalter stattfinden. Bei einem Rücktritt bis 5 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Gebühr einbehalten. Bitte teilen sie uns ihre Bankverbindung mit, für die 50% Rückerstattung der Gesamtkosten.


3. Absage von Kursen:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere bei nicht ausreichender Anmeldungszahl, Seminare abzusagen. Dadurch entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Kursabsagen (z.B. bei Krankheit des Instruktors u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Eine endgültige Kurszulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter. Sie erhalten ihr bereits überweisenes Geld binnen 10 Tagen zurück. 


4. Sicherheit:

Sie sind verpflichtet bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Außerdem sollten Sie aus Sicherheitsgründen den Anordnungen der Instruktoren stets und augenblicklich Folge leisten. Nichtbefolgung kann den Ausschluß aus dem Training oder Seminar zur Folge haben. Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.


5. Ausrüstung:

Sie verpflichten sich Trainingsräume und Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Sie haften für sämtliche durch Sie verursachten Schäden.


6. Gesundheit:

Es sollten keinerlei ärztliche Bedenken dagegen vorliegen, daß sie trainieren. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Ihnen sollte bewusst sein, daß beim Training, vor allem bei einer Kontaktsportart Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Eine Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers, Unfallschutz seitens des Veranstalters besteht nicht. Sie sollten uneingeschränkt sportgesund und sporttauglich sein. Im Zweifelsfalle sollten sie vor Beginn des Trainings einen Arzt konsultieren. Sie müssen den Instructor/den Veranstalter vor Beginn des Trainings oder Seminars über etwaige Erkrankungen und/oder Unzugänglichkeiten die relevant sein könnten (chronische Erkrankungen, Verletzungen usw.) informieren.


7. Mitgliedschaft:

Durch die Teilnahme an Seminaren entsteht kein Mitgliedschafts- bzw. Aufnahmeanspruch für das reguläre Training/Schulungen.


8. Haftung:

Der Gerichtsstand wird immer vom Veranstalter bestimmt. Weder der Veranstalter noch der/die Referent/in/en haften für Schäden, insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Eine entsprechende Versicherung ist Sache des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Alle Rechte liegen beim Veranstalter. Für die Anwendung der erlernten Kursinhalte ist immer der Teilnehmer/Anwender selbst tatsächlich und rechtlich verantwortlich. Die mißbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken kann strafbar sein! Der Teilnehmer trägt selbst Sorge dafür, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (§32-35 StGB Notwehr und Notstand). Für den Veranstalter und die Referenten besteht immer Haftungsausschluss. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters bzw. seiner Unterrichtskräfte ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Die Haftung des Veranstalters/Des Firmeninhabers ist auf das Firmenvermögen beschränkt. Der Veranstalter/Firmeninhaber haftet nicht mit seinem Privatvermögen.


9. Bild- und Tonmaterial:

Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Instruktoren gestattet, nach Absprache und in Schriftform durch eine bestätigte Unterschrift, dann, während des Seminars entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu verwenden. Dem Teilnehmer sind während des Seminares keine Ton- oder Videoaufnahmen gestattet.


10. Schriftform:

Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.